In der Unterstützungskasse organisieren sich verschiedene Arbeitgeber als Trägerunternehmen, um die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu gestalten. Die hierfür erforderlichen Beiträge werden vom Arbeitgeber oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer aufgebracht. Der Arbeitnehmer hat offiziell keinen keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungskasse.
Um die Leistung, die die Unterstützungskasse den Mitarbeitern zusagt, sicherzustellen, werden durch die Unterstützungskasse entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Mit der Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung muß sich der Arbeitgeber nicht belasten; sie wird von der Unterstützungskasse übernommen.
Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zur Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben. Im Übrigen findet keine Bilanzberührung statt.
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung ist auch gerade für ältere und höher verdienende Arbeitnehmer interessant, die auf diesem Weg ihre Versorgungslücke schließen können.
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Die wichtigsten Pro und Contra auf einen Blick
Pro
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Contra
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- Kein Bilanzausgleich
- Verwaltungsaufgaben übernimmt die Unterstützungskasse
- Kapitalzusagen möglich
- Abgemilderte Besteuerung einmaliger Kapitalleistungen durch die "Fünftelungsregelung"
- Bei Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG** noch bis einschließlich 2008 sozialabgabenfrei
- Bei Arbeitgeberfinanzierung zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt sozialabgabenfrei
- Durch nahezu unbegrenzter Dotierung ideal für höher verdienende Arbeitnehmer
- Versorgungszusage auch im 2. Dienstverhältnis möglich
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- Keine abgekürzte Beitragzahlungsdauer, keine Einmalbeiträge (außer bei sofort beginnenden Renten)
- Gleichbleibende oder steigende Beiträge erforderlich
- PSV*-Beiträge sind Pflicht
- Versorgung jüngerer Mitarbeiter nur eingeschränkt möglich
- Eingeschränkte Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel, keine private Weiterführung
- Keine Förderung nach §10a EStG
- Arbeitnehmer kann anderen Durchführungsweg für Entgeltumwandlung verlangen
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Fazit
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Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist besonders für Unternehmen geeignet, die Kapitalleistungen zusagen möchten oder ein hohes Versorgungsniveau anstreben und die Anwartschaften unter Vermeidung von Verwaltungsaufwand und eines Bilanzausweises ausfinanzieren möchten. |
*PSV - Pensionssicherungsverein
**BBG - Beitragsbemessungsgrenze
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