Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumt.
Sie bietet gegen Zahlung von Beiträgen Versorgungsleistungen und übernimmt das Versorgungsrisiko. Somit handelt es sich rechtlich um ein Versicherungsunternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt.
Mit dem neuen Gestz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wird die Pensionskasse für viele Unternehmen ein interessantes Modell zur Realisierung einer betrieblichen Altersversorgung, egal, ob die Beiträge vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Die Pensionskasse bietet den besonderen Vorteil, alle Fördervarianten unter einem Dach zu vereinen:
- Nach §3 Nr. 63 EStG sind Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG/RV) steuerfrei.
- Ist dieser Höchstbetrag überschritten, können weitere Beträge bis zu 1.752,- EUR nach §40b EStG pauschal versteuert werden.
- Daneben besteht immer der Anspruch auf "Riester-Rente" nach §10a EStG.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne ausführlich.
Die wichtigsten Pro und Contra auf einen Blick
Pro
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Contra
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- Keine Bilanzberührung
- Einfache und kostengünstige Verwaltung
- Sozialabgabenfrei bei Arbeitgeberfinanzierung
- Bei Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG** noch bis einschließlich 2008 sozialabgabenfrei
- keine PSV*-Beiträge
- Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel
- Recht auf Entgeltumwandlung
- Variable Beiträge möglich
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- Durch begrenzte Dotierung nur bedingt für Führungskräfte und Leistungsträger geeignet
- Nachgelagerte Leistungsbesteuerung
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Fazit
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Die Pensionskasse ist besonders für diejenigen Unternehmen interessant, die keine Bilanzberührung und einen minimalen Verwaltungsaufwand wünschen. |
*PSV - Pensionssicherungsverein
**BBG - Beitragsbemessungsgrenze
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