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Direktversicherung

Die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist seit 1974 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.
Der geringe Verwaltungsaufwand, der nicht erforderliche Ausweis in der Bilanz und die genaue Kalkulierbarkeit sind nur 3 Gründe, die diesen Weg bei Arbeitsgebern so beliebt gemacht haben.
Ebenso einfach und vorteilhaft ist die Direktversicherung für den Arbeitnehmer, will er seine Versorgungslücke günstig schließen. Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann er bis zu 1.752,- EUR jährlich als Beitrag in eine Direktversicherung fließen lassen. Dieser Beitrag wird gemäß §40b EStG nur mit einem Pauschalsteuersatz von 20% belastet. Die späteren Leistungen sind entweder überhaupt nicht oder nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Ein Pluspunkt für Arbeitnehmer ist auch die Möglichkeit, den Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen privat weiterzuführen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Die wichtigsten Pro und Contra auf einen Blick

Pro

Contra

  • Keine Bilanzberührung
  • Einfache und kostengünstige Verwaltung
  • Möglichkeit der Sozialversicherungsersparnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Riester-Förderung möglich
  • Keine PSV* - Pflicht
  • Flexible Gestaltung
  • Erfüllung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung möglich
  • Begrenzte Dotierung
  • Keine "freie" Vererbbarkeit
  • Keine steuerbegünstigte Kapitalzahlung

Fazit

Die Direktversicherung ist insbesondere für diejenigen Unternehmen interessant, die keine Bilanzberührung und einen einfachen Verwaltungsablauf wünschen.

*PSV - Pensionssicherungsverein

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